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Sollte die Gesetzesänderung so beschlossen werden, dann müssen alle Verkäufer die Käufer vor Gebotsabgabe oder Sofortkauf  darauf hinweisen, dass die Bestellung verbindlich ist. Diesen Hinweis müss der Käufer dann bestätigen. Erst dann kann er verbindlich kaufen. Bedauerlich ist, dass der Verkäufer selbst keinen Möglichkeit hat, einer solchen Gesetzesänderung Folge zu leisten. Allein der Plattformbetreiber eBay kann dies technisch umsetzen. Wir sind gespannt.

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