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In unserem Büro in Bonn liegt uns eine Abmahnung der Fa. AB Service GmbH, vertreten durch Constantin Buschmann, gegenüber einem Händler bei eBay vor. Dem eBay Mitglied wird innerhalb der Abmahnung vorgeworfen, die Kosten der Rücksendung innerhalb der Widerrufsbelehrung nicht wirksam mit dem Verbraucher vereinbart zu haben. Gefordert wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes sowie die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung. Die Wiederholungsgefahr soll dabei durch eine starre Vertragsstrafe von 5.001,00 € ausgeräumt werden. Grundsätzlich ist die sog. 40 € Klausel abmahnbar. Es überrascht nur, dass sich der abmahnende eBay Händler nur einen Verstoß herausgesucht hat und im Gegenzug sein Auftritt bei eBay selbst angreifbar ist.  Lassen Sie sich also anwaltlich beraten, bevor Sie auf die Abmahnung übereilt reagieren.

Ihr Ansprechpartne in unserem Büro in Bonn:

Rechtsanwalt Rene Euskirchen

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