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Uns liegt eine Abmahnung vom 26. Juni 2011 vor, in der Rechtsanwalt Phillip Marquort im Auftrag der Notrefun Entertainment Media GmbH dass illegale Filesharing eines Filmwerks kostenpflichtig abmahnt. Der Abmahner fordert die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs. Dies ist bereits bemerkenswert und sollte einen spezialisierten Anwalt hellhörig werden lassen. Darüber hinaus wird eine starre Vertragsstrafe von 5.001,00 € gefordert. Auch diesbezüglich besteht bei Abgabe einer Unterlassungserklärung sicherlich Handlungsbedarf. Letztlich verlangt der Abmahner noch die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 750,00 €.

Wir können nur anraten, sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen.

Rechtsanwalt René Euskirchen steht Ihnen hierfür zu Verfügung.

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