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Rechtsanwälte
Sagsöz & Euskirchen
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Wegbeschreibung

Strafrecht

Sobald die Polizei oder Ordnungsbehörde die ersten Ermittlungen aufnimmt, sollte eine effektive Verteidigung beginnen.

Vorrangiges Ziel ist es, möglichst schnell und in einem frühen Stadium die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. Eine sachdienliche Beratung setzt allerdings voraus, dass sämtliche zugängliche Informationen auch dem Verteidiger zur Verfügung stehen. Es muss daher unverzüglich Akteneinsicht beantragt werden, um den Stand der Ermittlungen zu kennen und um zu wissen, welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden bereits vorliegen. Akteneinsicht wird in Strafverfahren überwiegend nur dem beauftragten Rechtsanwalt erteilt.

Schwerpunkte bilden u.a. auch die Verteidigung in Urheberrechtsstraftaten, Verkehrsstraftaten sowie die effiziente Beratung von Mandant und Angehörigen im Falle von Verhaftungen und Untersuchungshaft.