Die Türkei ist wirtschaftlich im Aufschwung. Mittlerweile können auch Ausländer Immobilien erwerben. Der Kauf durch Ausländer hat seinen Niederschlag in 2644 Grundbuch-Gesetz § 35 gefunden.
Sofern Sie ihr zukünftiges Domizil in der Türkei aufschlagen wollen, sollten Sie sich vor einer Ortsbesichtigung informieren. Aus unserer Sicht sollte unbedingt ein Wertgutachten gemacht werden. Lassen Sie sich Photos vom Objekt und der Umgebung zusenden. Informieren Sie sich vor allem über die (wahren) Eigentumsverhältnisse. Sollte ein Makler eingeschaltet worden sein, sollten Sie sich die Auftragserteilung durch den Eigentümer vorlegen lassen. Es ist nicht unüblich, dass der Eigentümer gar nicht weiß, dass die Immobile durch den Makler angeboten wird! Reisen Sie zudem nicht mit Bargeld. Sie können bereits in Deutschland bei den verschiedenen türkischen Banken ein Konto bzw. Sparbuch eröffnen. In der Türkei können Sie dann über das Geld verfügen. Hat man sich von der Immobilie überzeugt und sich zum Kauf der Immobilie entschlossen, sollten auch folgende Punkte beachtet werden.
-Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt. Auch wenn hierdurch zunächst Kosten entstehen sollten. Vertrauen Sie nicht den Zusagen eines Verkäufers bzw. Maklers.
-In Deutschland bedürfen die Kaufverträge über Grundstücke gemäß § 311 b BGB der notariellen Beurkundung. Sitzen Sie jedoch in der Türkei vor dem Notar und schließen einen „Kaufvertrag“ ab, so liegt darin lediglich ein Verkaufsversprechen des Verkäufers vor. Das eigentliche Geschäft vollzieht sich in der Türkei jedoch beim Grundbuchamt (!). Bei einer Erklärung vor einem Notar kann der Verkäufer ungehindert das Eigentum an einen Dritten übertragen. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt nur dann vor, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. -Der Grundbuchbeamte überprüft nicht, ob der Kaufpreis überteuert ist. Hier gilt Vertragsfreiheit, d.h. alles was sich im rechlichen Rahmen hält, kann vereinbart werden.
-Sind Ausländer am Kauf beteiligt, muss zunächst eine Prüfung stattfinden, ob der Kauf der Immobile gültig ist und der Ausländer das Eigentum erwerben kann. Wird die Eigentumserlangung durch das Grundbuchamt bei einer späteren Überprüfung abgelehnt und Sie haben bereits die Kaufsumme bezahlt, müssen Sie den Kaufpreis möglicherweise einklagen. Hier kann ein vertraglicher Rücktrittsrecht vereinbart werden. Auch zu diesem Zeitpunkt sollten Sie keine Zahlungen tätigen. Die Prüfung der Zulässigkeit des Eigentumserwerbs durch das Grundbuchamt kann bis zu 2 Monate dauern. Während Sie zu dieser Zeit wieder in Deutschland sind, können Sie den Ablauf des Verfahrens nicht verfolgen. In dieser Zeit besteht somit ein großes Risiko.
RA Sagsöz/ Bonn (in Kooperation mit Av. Ersöz Istanbul)
Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.
WAS SIE MITBRINGEN SOLLTEN:
Die/ Der Bewerber/ in sollte zumindest über die mittlere Reife, im Bestfall über ein Abitur/ Fachhochschulreife verfügen, wobei zumindest das Fach Deutsch die Note “gut” aufweisen sollte. Überdurchschnittliche Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, idealerweise auch solide Grundkenntnisse in englisch und türkisch wären von Vorteil.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Schätzungsweise 85% der Mediationen sollen laut einer Erhebung des Anwaltvereins zum Erfolg führen (DAV). Eine Mediation ist aber nur möglich, wenn die Parteien freiwillig zur Teilnahme bereit sind. In diesem Fall aber wäre für uns das erste Ziel alle Themen so erfolgreich abzuarbeiten, dass kein Konfliktthema mehr vor Gericht ausgefochten werden muss (Umgang, Unterhalt pp.). Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann in jeder Phase beendet werden. Wir bieten ein Informationsgespräch über Mediation nach § 135 FamFG. Erteilt das Gericht in Ihrem Fall eine Anordnung zur Teilnahme an einem Informationsgespräch über die Mediation, kann hier zeitnah ein Termin erfolgen.
Vorteile einer Mediation:
Der gerichtlich ausgetragene Konflikt wird oftmals als eine Art Kampfsituation begriffen. Die Gefahr von Zerstörung menschlicher Beziehungen liegt auf der Hand. Gerichtliche Urteile fallen häufig nach dem Grundsatz „alles oder nichts“ aus. Die Mediation aber geht davon aus, dass Vereinbarungen, die durch eigene Initiative zustande gekommen sind, nachhaltiger sind, als Entscheidungen die durch Urteil ergehen. Aufgabe eines Mediators ist es nicht, ein Urteil zu sprechen. Vielmehr liegt es an den Konfliktparteien selbst, eine ihren Interessen entsprechende Problemlösung zu erarbeiten. Alle sollen durch diese Übereinkunft “gewinnen”. Dies wird unter anderem auch durch bestimmte Kommunikationstechniken des Mediators erreicht. Die in der Mediation getroffenen Abschlussvereinbarungen sind dabei verbindlich.
Bereiche, in denen Mediation erfolgreich angewandt wird, sind unter anderem:
-Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Streitigkeiten unter Gesellschaftern
-arbeitsrechtliche Konflikte
-Erbschaftskonflikten und
-bei Trennung und Scheidung,
wobei wir unseren Schwerpunkt auf die Letztgenannten drei Bereiche legen.
Mediator und Fachanwalt für Familienrecht Sagsöz berät Sie gerne unter: 0228 – 9619720 in Bonn, oder unter 0221- 80060846 in Köln.
Siehe auch www.mediationsanwalt-bonn.de
Der Angeklagte war freizusprechen, laut Amtsgericht Hannover (vom Januar 2011 – 123/10). Der Entscheidung lag der Fall eines türkischen Staatsbürgers zugrunde, der ohne Visum zu touristischen Zwecken nach Deutschland eingereist war. Am 28. November 2010 wurde er von der Polizei am Flughafen Langenhagen festgenommen. Seit dem befindet er sich in Abschiebehaft in der jva. Es sei schon zweifelhaft, ob das Verhalten des Angeklagten „überhaupt den Tatbestand des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet“ erfüllt, so die Richter in der Urteilsbegründung. Der Verteidiger des Angeklagten berief sich auf die so genannte „Soysal-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Februar 2009 (C-228/06). Diese Entscheidung beziehe sich zwar formal nur zur Frage der aktiven Dienstleistungsfreiheit, gelte aber auch für Touristen (passive Dienstleistungsfreiheit). Eine Unterscheidung zwischen der aktiven Dienstleistungserbringung und der Entgegennahme von Dienstleistungen sei nicht möglich, da die eine ohne die andere nicht denkbar sei. Das Strafgericht schloss sich der Auffassung des Angeklagten „grundsätzlich“ an. Auf die Frage, ob hier die „Soysal-Entscheidung“ greife oder nicht, komme es aber nicht an. Diese Frage, könne nicht einmal von deutschen Juristen mit eindeutig „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Insofern könne man von einem rechts- und sprachunkundigen türkischen Staatsangehörigen erst recht nicht verlangen, dass er die mögliche Strafbarkeit seines Tuns erkennt. Hier liege weder Vorsatz noch Schuld vor, weil der Angeklagte auf Grund der „Soysal-Entscheidung“ der Überzeugung gewesen sei, visumsfrei einreisen zu können.
Damit setzt auch das AG Hannover die Bundesregierung unter Druck, denn obwohl bereits mehrere Entscheidungen vorliegen, wonach türkische Staatsangehörige kein Visum benötigen, wenn sie zu touristischen Zwecken in das Bundesgebiet einreisen möchten, hat die Bundesregierung noch nichts umgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie lange die Bundesregierung die Umsetzung der Soysal-Entscheidung hinausschieben kann.
Verfasser: Sagsöz
Rechtsanwalt Sagsöz hält am 17.05.2011 einen Vortrag bei der ISUV/VDU e.V. Interessenverband Unterhalt und Familienrecht in Bonn/ Tannenbusch.
Das Vortragsthema dreht sich rund um die Scheidung mit ausländischer Partnerbeteiligung, um EU-Normen, Gerichtszuständigkeiten und anwendbares materielles Recht bei gemischtnationalen Ehen.
Derzeit werden vielfach Faxe versendet, in denen kostenlose Standardeinträge in Regionale-Gelbe-Seiten angeboten werden. Die Falle ist, dass die Rückfaxnummer sehr teuer ist. Der clevere Geschäftsmann heisst vermutlich Herr Dr. Peter Nikovic. Gerne beraten wir Sie in unserem Büro in Bonn oder per Mail bzw. fernmündlich.
Das entschied nun das Amtgericht Mainz mit Urteil vom 03.03.2011, 89 C 284/10. Damit hat das AG Mainz den oftmals betrügerich handelnden Betreibern von solchen Abofallen einen gewissen Dämpfer verpasst. Ob die konkreten Kosten auch vollstreckt werden können, ist fraglich.
Die Vorgehensweise dieser Betrüger ist oft gleich. Der Internetnutzter meint, ein kostenloses Angebot zu nutzen. Dabei findet sich dann an untergeordneter Stelle ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots. Das Gericht wertete dies als versuchten Betrug gemäß § 263 StGB.
Wenn Sie auch Opfer einer solchen Abofalle geworden sind, beraten wir Sie gerne in unserem Büro in Bonn oder auf elekronischem Weg.
Wir freuen uns, Ihnen unsere neue Homepage präsentieren zu können. Künftig können wir Ihnen dadurch noch mehr Service bieten und sie z.B. durch unsere Artikel stets auf dem Laufenden halten.