Wir suchen einen / eine neue Mitarbeiter/ in. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen an unser Bonner Büro: z. Hd. RA Sagsöz Adenauerallee 73 53113 Bonn. AUFGABE:

Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.

WAS SIE MITBRINGEN SOLLTEN:

Die/ Der Bewerber/ in sollte zumindest über die mittlere Reife, im Bestfall über ein Abitur/ Fachhochschulreife verfügen, wobei zumindest das Fach Deutsch die Note “gut” aufweisen sollte. Überdurchschnittliche Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, idealerweise auch solide Grundkenntnisse in englisch und türkisch wären von Vorteil.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Schätzungsweise 85% der Mediationen sollen laut einer Erhebung des Anwaltvereins zum Erfolg führen (DAV). Eine Mediation ist aber nur möglich, wenn die Parteien freiwillig zur Teilnahme bereit sind. In diesem Fall aber wäre für uns das erste Ziel alle Themen so erfolgreich abzuarbeiten, dass kein Konfliktthema mehr vor Gericht ausgefochten werden muss (Umgang, Unterhalt pp.). Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann in jeder Phase beendet werden. Wir bieten ein Informationsgespräch über Mediation nach § 135 FamFG. Erteilt das Gericht in Ihrem Fall eine Anordnung zur Teilnahme an einem Informationsgespräch über die Mediation, kann hier zeitnah ein Termin erfolgen.

Vorteile einer Mediation:

Der gerichtlich ausgetragene Konflikt wird oftmals als eine Art Kampfsituation begriffen. Die Gefahr von  Zerstörung menschlicher Beziehungen liegt auf der Hand. Gerichtliche Urteile fallen häufig nach dem Grundsatz „alles oder nichts“ aus. Die Mediation aber geht davon aus, dass Vereinbarungen, die durch eigene Initiative zustande gekommen sind, nachhaltiger sind, als Entscheidungen die durch Urteil ergehen. Aufgabe eines Mediators ist es nicht, ein Urteil zu sprechen. Vielmehr liegt es an den Konfliktparteien selbst, eine ihren Interessen entsprechende Problemlösung zu erarbeiten. Alle sollen durch diese Übereinkunft “gewinnen”.  Dies wird unter anderem auch durch bestimmte Kommunikationstechniken des Mediators erreicht. Die in der Mediation getroffenen Abschlussvereinbarungen sind dabei verbindlich.

Bereiche, in denen Mediation erfolgreich angewandt wird, sind unter anderem:

-Nachbarschaftsstreitigkeiten

- Streitigkeiten unter Gesellschaftern

-arbeitsrechtliche Konflikte

-Erbschaftskonflikten und

-bei Trennung und Scheidung,

wobei wir unseren Schwerpunkt auf  die Letztgenannten drei Bereiche legen.

Mediator und Fachanwalt für Familienrecht Sagsöz berät Sie gerne unter:  0228 – 9619720 in Bonn, oder unter 0221- 80060846 in Köln.

Siehe auch  www.mediationsanwalt-bonn.de

Der Angeklagte war freizusprechen, laut Amtsgericht  Hannover (vom  Januar 2011 – 123/10). Der Entscheidung lag der Fall eines türkischen Staatsbürgers zugrunde, der ohne Visum zu touristischen Zwecken nach Deutschland eingereist war. Am 28. November 2010 wurde er von der Polizei am Flughafen Langenhagen festgenommen. Seit dem befindet er sich in Abschiebehaft in der jva. Es sei schon zweifelhaft, ob das Verhalten des Angeklagten „überhaupt den Tatbestand des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet“ erfüllt, so die Richter in der Urteilsbegründung.  Der Verteidiger des Angeklagten berief sich auf die so genannte „Soysal-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Februar 2009 (C-228/06). Diese Entscheidung beziehe sich zwar formal nur zur Frage der aktiven Dienstleistungsfreiheit, gelte aber auch für Touristen (passive Dienstleistungsfreiheit). Eine Unterscheidung zwischen der aktiven Dienstleistungserbringung und der Entgegennahme von Dienstleistungen sei nicht möglich, da die eine ohne die andere nicht denkbar sei. Das Strafgericht schloss sich der Auffassung des Angeklagten „grundsätzlich“ an. Auf die Frage, ob hier die „Soysal-Entscheidung“ greife oder nicht, komme es aber nicht an. Diese Frage, könne nicht einmal von deutschen Juristen mit eindeutig „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Insofern könne man von einem rechts- und sprachunkundigen türkischen Staatsangehörigen erst recht nicht verlangen, dass er die mögliche Strafbarkeit seines Tuns erkennt. Hier liege weder Vorsatz noch Schuld vor, weil der Angeklagte auf Grund der „Soysal-Entscheidung“ der Überzeugung gewesen sei, visumsfrei einreisen zu können.

Damit setzt auch das AG Hannover die Bundesregierung unter Druck, denn obwohl bereits mehrere Entscheidungen vorliegen, wonach türkische Staatsangehörige kein Visum benötigen, wenn sie zu touristischen Zwecken in das Bundesgebiet einreisen möchten, hat die Bundesregierung noch nichts umgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie lange die Bundesregierung die Umsetzung der Soysal-Entscheidung hinausschieben kann.

Verfasser: Sagsöz

Rechtsanwalt Sagsöz hält am 17.05.2011 einen Vortrag bei der ISUV/VDU e.V. Interessenverband Unterhalt und Familienrecht in Bonn/ Tannenbusch.

Das Vortragsthema dreht sich rund um die Scheidung mit ausländischer Partnerbeteiligung, um EU-Normen, Gerichtszuständigkeiten und anwendbares materielles Recht bei gemischtnationalen Ehen.

Derzeit werden vielfach Faxe versendet, in denen kostenlose Standardeinträge in Regionale-Gelbe-Seiten angeboten werden. Die Falle ist, dass die Rückfaxnummer sehr teuer ist. Der clevere Geschäftsmann heisst vermutlich Herr Dr. Peter Nikovic. Gerne beraten wir Sie in unserem Büro in Bonn oder per Mail bzw. fernmündlich.

Das entschied nun das Amtgericht Mainz mit Urteil vom 03.03.2011, 89 C 284/10. Damit hat das AG Mainz den oftmals betrügerich handelnden Betreibern von solchen Abofallen einen gewissen Dämpfer verpasst. Ob die konkreten Kosten auch vollstreckt werden können, ist fraglich.

Die Vorgehensweise dieser Betrüger ist oft gleich. Der Internetnutzter meint, ein kostenloses Angebot zu nutzen. Dabei findet sich dann an untergeordneter Stelle ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots. Das Gericht wertete dies als versuchten Betrug gemäß § 263 StGB.

Wenn Sie auch Opfer einer solchen Abofalle geworden sind, beraten wir Sie gerne in unserem Büro in Bonn oder auf elekronischem Weg.

Wir freuen uns, Ihnen unsere neue Homepage präsentieren zu können. Künftig können wir Ihnen dadurch noch mehr Service bieten und sie z.B. durch unsere Artikel stets auf dem Laufenden halten.