Büroadressen

Köln
Kontakt  0221 – 168 169 62

Breitestr. 161 – 50672 Köln

Bonn

(Hauptsitz)

Kontakt 0228 – 90 85 9000

Am Neutor 8  – 53113 Bonn

Uns liegt eine Abmahnung des Musikwerks „Ive come to life“ durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang aus Karlsruhe im Auftrag der Rechteinhaber Buseck, Jakob und Schillebeeckx vor. Das Lied befand sich in dem bekannten Chartcontainer German Top 100 Single Charts. Dem Abgemahnten wird ein gewerbliches Handeln unterstellt. Gefordert wird die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungserklärung unter Anwendung des Hamburger Brauchs und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450,00 €.

Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten!

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt René Euskirchen

Der BGH hat mit Urteil vom 05.05.2011, I ZR 157/09 entschieden, dass die Werbung mit Parfümimitaten auf sogenannten Vergleichslisten keine unlautere vergleichende Werbung im Sinne von § § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG ist. Dies gelte, solange der Werbende keine klare und deutliche Imitationsbehauptung aufstelle. Vorliegend ging es um eine Bestellliste der Marke „Creation Lamis“, die abgemahnt wurde. Die Vorinstanzen sahen die Abmahnung noch als berechtigt an. Der BGH verwies den Rechtsstreit nun an die Berufungsinstanz zurück.

Es ist jedoch weiterhin Vorsicht bei der Werbung mit anderen Markennamen geboten. Wir beraten Sie gerne in unserem Büro in Bonn oder über die üblichen Fernkommunikationsmittel!

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt René Euskirchen

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen illegalen Filesharings des Musikwerk Movie it von Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts erhalten? Wir beraten Sie gerne. Entdeckt wurde der Verstoß auf der Tauschbörse bittorent. Gefordert wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung unter Verwendung des Hamburger Brauchs und die Zahlung von pauschal 350,00 € als Schadensersatz. Hier in Bonn liegen uns zahlreiche Informationen von Abmahnungen der Musikindustrie wegen des Vorwurf des illegalen Filesharing von Musikstücken über Tauschbörsen vor. Oftmals erhalten die Abgemahnten auch Mehrfachabmahnungen verschiedener Rechteinhaber. Gerade das Lied Move it von Culcha Candela wird sehr häufig abgemahnt. Uns liegen auch Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann+Lang vor, die auch dieses Lied im Auftrag anderer Rechteinhaber abmahnen.

Wir beraten Sie gerne.

Der BGH hat mit Urteil vom 14.04. 2011, Az. I ZR 133/09, entschieden, dass ausserhalb des Marktplatzes eBay mit Garantieaussagen geworben werden darf. Dies stelle keinen Wettbewerbsverstoß dar und könne nicht kostenpflichtig abgemahnt werden. Eine Abmahnung sei nur zulässig, wenn dieWillenserklärung des Verkäufers direkt zu einem Kaufvertrag führt. Bei den meisten Onlineshops sind die Angebote der Verkäufer lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu sehen. Der Vertragsschluss vollzieht sich nachgelagert nach der Bestellung des Käufers durch eine gesonderte Willenserklärung des Verkäufers. Bei eBay stellt das Einstellen des Artikels aber bereits eine Angebot im Rechtssinne dar. Folglich muss der Verkäufer nach unserer Auffassung hier weiterhin weitere Angaben zur eingeräumten Garantie und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte machen.  Angebote bei eBay sind daher nach wie vor nicht vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geschützt.

Gerne beraten wir Sie in usneren Büroräumen in Bonn oder fernmündlich oder Mail.

Wer eine Gegenabmahnung, also eine Retourkutschenabmahnung ausspricht, sollte vorher nicht damit gedroht haben, um die Rücknahme der Abmahnung zu erreichen. Das OLG Hamm entschied dies mit Urteil v. 20.1.2011, Az.: I-4 U 175/10. Das Gericht sah in der Gegenabmahnung die Verfolgung sachfremder Ziele. Wer also eine Abmahnung erhalten hatte, sollte bei der Prüfung der möglichen rechtlichen Schritte sich anwaltlich beraten lassen, um keine Fehler zu machen. Wir stehen Ihnen hierfür in unserem Büro in Bonn oder aber per Mail, Fax oder Telefon zur Verfügung.

Das LG Bochum hat nun entschieden, dass für die 6 monatige Verjährung gemäß § 11 UWG auf die konkret abgemahnte Auktion abzustellen ist. Dies müsse wie bei Zeitungsannoncen bewertet werden, die auch als Einzelhandlungen eingestuft werden. Es liegt somit kein Dauerverstoß vor, wenn der Abgemahnte in einer neuen Auktion einen gleichen Fehler begeht. Der Anspruch ist verjährt. Die Klage wurde daher abgewiesen. Der Wettbewerber kann jedoch wegen des neuen Verstoßes eine neue Abmahnung aussprechen. Wir beraten Sie zu diesem Problemfeld gerne in unserem Büro in Bonn.

LG Bochum, Urteil vom 23.03.2011, I-13 O 186/10

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

Unserem Büro in Bonn liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs vor. Herr Norbert Loga ist Geschäfsführer dieses Vereins. Abgemahnt wird das Werben mit einer Garantieaussage. Gefordert wird die Zahlung eines Pauschalbetrages sowie die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassunsgerklärung. Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen nachzukommen. Gerne beraten wir Sie.

Derzeit werden vielfach Faxe versendet, in denen kostenlose Standardeinträge in Regionale-Gelbe-Seiten angeboten werden. Die Falle ist, dass die Rückfaxnummer sehr teuer ist. Der clevere Geschäftsmann heisst vermutlich Herr Dr. Peter Nikovic. Gerne beraten wir Sie in unserem Büro in Bonn oder per Mail bzw. fernmündlich.

Sollte die Gesetzesänderung so beschlossen werden, dann müssen alle Verkäufer die Käufer vor Gebotsabgabe oder Sofortkauf  darauf hinweisen, dass die Bestellung verbindlich ist. Diesen Hinweis müss der Käufer dann bestätigen. Erst dann kann er verbindlich kaufen. Bedauerlich ist, dass der Verkäufer selbst keinen Möglichkeit hat, einer solchen Gesetzesänderung Folge zu leisten. Allein der Plattformbetreiber eBay kann dies technisch umsetzen. Wir sind gespannt.

Das entschied nun das Amtgericht Mainz mit Urteil vom 03.03.2011, 89 C 284/10. Damit hat das AG Mainz den oftmals betrügerich handelnden Betreibern von solchen Abofallen einen gewissen Dämpfer verpasst. Ob die konkreten Kosten auch vollstreckt werden können, ist fraglich.

Die Vorgehensweise dieser Betrüger ist oft gleich. Der Internetnutzter meint, ein kostenloses Angebot zu nutzen. Dabei findet sich dann an untergeordneter Stelle ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots. Das Gericht wertete dies als versuchten Betrug gemäß § 263 StGB.

Wenn Sie auch Opfer einer solchen Abofalle geworden sind, beraten wir Sie gerne in unserem Büro in Bonn oder auf elekronischem Weg.