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	<title>Sagsöz &#38; Euskirchen</title>
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	<description>Rechtsanwälte</description>
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		<title>Familienrecht Bonn &#8211; OLG KÖLN 4 UF 267/11 (März 2012): Sorgecht für Väter erleichtert</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 12:58:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das gemeinsame Sorgerecht kann auch dann begründet werden, wenn es zwischen den Eltern größere Unstimmigkeiten über die Ausübung des Umgangsrecht zwischen Vater und Kind kommt. Der Antragsteller beantragte die gemeinsame elterliche Sorge für das nichteheliches Kind.  Nach der Trennung der Kindeseltern gab es Meinungsverschiedenheiten über das Umgangsrecht des Antragstellers. Trotz einer Umgangsregelung  gab es immer wieder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das gemeinsame Sorgerecht kann auch dann begründet werden, wenn es zwischen den Eltern größere Unstimmigkeiten über die Ausübung des Umgangsrecht zwischen Vater und Kind kommt.</p>
<p>Der Antragsteller beantragte die gemeinsame elterliche Sorge für das nichteheliches Kind.  Nach der Trennung der Kindeseltern gab es Meinungsverschiedenheiten über das Umgangsrecht des Antragstellers. Trotz einer Umgangsregelung  gab es immer wieder Streit über das Umgangsrecht und über die Versorgung des Kindes.</p>
<p>Das Amtsgericht Brühl lehnte den Antrag auf Begründung des gemeinsames Sorgerechts ab.</p>
<p>Dagegen legte der Antragsteller Beschwerde beim OLG Köln ein. Hier war er weitgehend erfolgreich.</p>
<p>- Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 12.03.2012 (Az.: 4 UF 267/11):</p>
<p>Es gab dem Antrag des Antragstellers teilweise statt und begründet- mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts – das gemeinsame Sorgerecht.  Trotz der Unstimmigkeiten der Parteien könne das gemeinsame Sorgerecht begründet werden. Das OLG führt dazu aus:</p>
<p><em>“Der Senat ist der Auffassung, dass trotz der weitgehend von der Kindesmutter initiierten Unstimmigkeiten bei der Ausübung des Umgangsrechtes die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Kindeseltern noch nicht so gestört sind, dass sie nicht in der Lage sind, sich über die wesentlichen Belange ihres Kindes zu einigen. Im Vordergrund steht das Kindeswohl. Die Kindeseltern müssen sich vergegenwärtigen, dass es grundsätzlich dem Wohl des Kindes entspricht, wenn es in dem Bewusstsein aufwächst, dass beide Elternteile für es Verantwortung übernehmen wollen. Diesen Verantwortungsübernahmewillen hat der Kindesvater durch sein Engagement betreffend den Umgang mit seiner Tochter deutlich gezeigt. Der Kindesvater hat sich von Anfang an um seine Tochter gekümmert.</em></p>
<p><em>Die recht bald nach der Trennung aufkommende Sorge der Kindesmutter bezüglich des Umgangs des Vaters mit der Tochter rührte wohl vor allem daher, dass sie glaubte, sich durch den Kindesvater bevormundet zu fühlen bzw. den Eindruck bekam, der Kindesvater würde sich zu sehr in die alltäglichen Belange des Kindes einmischen.”</em></p>
<p><em>Da der Antragsgegner dazu zu neigen scheint, hier mit hineinregieren zu wollen, erscheint es dem Senat angebracht, zur Stärkung der Position der  Mutter  und zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei der Kindesmutter zu belassen. So ist gewährleistet, dass Giulia bis auf die Umgangskontakte in der Obhut der Mutter verbleibt und ihr insoweit die Angelegenheiten des täglichen Lebens zu regeln allein übertragen sind.</em></p>
<p>Das OLG hat es für vertretbar gehalten, dass der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht  erhält. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Kindesmutter die Angelegenheiten des täglichen Lebens weiterhin alleine Regeln kann. Nur die Angelegenheiten von besonderer Bedeutung müssen damit gemeinsam entschieden werden. Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen (§1629 Abs. 2 S. 2 BGB). Dies ist auch die Kindesmutter.</p>
<p>RA Sagsöz, Bonn</p>
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		<title>Schlecker Frauen erhalten heute Kündigungen durch den Insolvenzverwalter</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 07:14:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>René Euskirchen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem die Verhandlungen über eine Auffanggesellschaft am Veto der Bayern FDP gescheitert ist, erhalten heute viele Schlecker Frauen Kündigungen. Es gilt dann zu prüfen, ob innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden sollte. Dies kann im Hinblick auf erstrebte Abfindungszahlungen oder die Vermeidung von Sperren ratsam sein. Wir beraten Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die Verhandlungen über eine Auffanggesellschaft am Veto der Bayern FDP gescheitert ist, erhalten heute viele Schlecker Frauen Kündigungen. Es gilt dann zu prüfen, ob innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden sollte. Dies kann im Hinblick auf erstrebte Abfindungszahlungen oder die Vermeidung von Sperren ratsam sein.</p>
<p>Wir beraten Sie gerne.</p>
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		<title>Immobilienkauf in der TÜRKEI</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 12:34:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Türkei]]></category>
		<category><![CDATA[Ferienhaus Türkei Anwalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Immobilienerwerb Türkei]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Türkei ist wirtschaftlich im Aufschwung. Mittlerweile können auch Ausländer  Immobilien erwerben. Der Kauf durch Ausländer hat seinen Niederschlag  in  2644 Grundbuch-Gesetz  § 35 gefunden. Sofern Sie ihr zukünftiges Domizil in der Türkei aufschlagen wollen, sollten Sie sich vor einer Ortsbesichtigung  informieren. Aus unserer Sicht sollte unbedingt ein Wertgutachten gemacht werden. Lassen Sie sich Photos [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Türkei ist wirtschaftlich im Aufschwung. Mittlerweile können auch Ausländer  Immobilien erwerben. Der Kauf durch Ausländer hat seinen Niederschlag  in  2644 Grundbuch-Gesetz  § 35 gefunden.</p>
<p>Sofern Sie ihr zukünftiges Domizil in der Türkei aufschlagen wollen, sollten Sie sich vor einer Ortsbesichtigung  informieren. Aus unserer Sicht sollte unbedingt ein Wertgutachten gemacht werden. Lassen Sie sich Photos vom  Objekt und der Umgebung zusenden. Informieren Sie sich vor allem über die (wahren) Eigentumsverhältnisse. Sollte ein Makler eingeschaltet worden sein, sollten Sie sich die Auftragserteilung durch den Eigentümer vorlegen lassen. Es ist nicht unüblich, dass der Eigentümer gar nicht weiß, dass die Immobile durch den Makler angeboten wird! Reisen Sie zudem nicht mit Bargeld. Sie können bereits in Deutschland bei den verschiedenen türkischen Banken ein Konto bzw. Sparbuch  eröffnen. In der Türkei können Sie dann  über das  Geld verfügen. Hat man sich von der Immobilie überzeugt und sich zum Kauf der Immobilie entschlossen, sollten auch folgende Punkte beachtet werden.</p>
<p>-Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt. Auch wenn hierdurch zunächst Kosten entstehen sollten. Vertrauen Sie nicht den Zusagen eines Verkäufers bzw. Maklers.</p>
<p>-In Deutschland bedürfen die Kaufverträge über Grundstücke gemäß § 311 b BGB der notariellen Beurkundung. Sitzen Sie jedoch in der Türkei vor dem Notar und schließen einen „Kaufvertrag“ ab, so liegt darin lediglich ein Verkaufsversprechen des Verkäufers vor. Das eigentliche Geschäft vollzieht sich in der Türkei jedoch beim Grundbuchamt (!). Bei einer Erklärung vor einem Notar kann der Verkäufer ungehindert das Eigentum an einen Dritten übertragen. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt nur dann vor, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. -Der  Grundbuchbeamte überprüft nicht, ob der Kaufpreis überteuert ist. Hier gilt Vertragsfreiheit, d.h. alles was sich im rechlichen Rahmen hält, kann vereinbart werden.</p>
<p>-Sind Ausländer am Kauf beteiligt, muss zunächst eine Prüfung stattfinden, ob der Kauf der Immobile gültig ist und der Ausländer das Eigentum erwerben kann. Wird die Eigentumserlangung durch das Grundbuchamt bei einer späteren Überprüfung abgelehnt und Sie haben bereits die Kaufsumme bezahlt, müssen Sie den Kaufpreis möglicherweise einklagen. Hier kann ein vertraglicher Rücktrittsrecht vereinbart werden. Auch zu diesem Zeitpunkt sollten Sie keine Zahlungen tätigen. Die Prüfung  der Zulässigkeit des Eigentumserwerbs durch das Grundbuchamt kann bis zu 2 Monate dauern. Während Sie zu dieser Zeit wieder in Deutschland sind, können Sie den Ablauf des Verfahrens nicht verfolgen. In dieser Zeit besteht somit ein großes Risiko.</p>
<p>RA Sagsöz/ Bonn (in Kooperation mit Av. Ersöz Istanbul)</p>
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		<title>Rechtsanwalt Sagsöz zum Thema Sorgerecht im WDR (&#8220;Mein gutes Recht&#8221;)</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 13:33:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Köln Bonn Sorgerecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Sagsöz in der Sendung vom 27. Februar 2012 zum Thema: &#8220;Besuchsrecht fürs Kind verweigert&#8221; (s. auch- &#62; http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/02/27/mein-gutes-recht.xml)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Sagsöz in der Sendung vom 27. Februar 2012 zum Thema:</p>
<p><strong>&#8220;Besuchsrecht fürs Kind verweigert</strong>&#8221;</p>
<p>(s. auch- &gt; http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/02/27/mein-gutes-recht.xml)</p>
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		<title>Familienrecht Unterhalt Bonn: Gibt es Unterhalt bei Ehebruch?</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 10:03:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es geht nicht mehr um die Frage, wer am Scheitern einer Ehe Schuld ist. Dennoch kann man seinen Anspruch auf Trennungsunterhalt verlieren, wenn man sich so ehefeindlich verhält, dass die Zahlung für den anderen Partner unerträglich wäre. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheiten ihres als Fernfahrer tätigen Mannes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht nicht mehr um die Frage, wer am  Scheitern einer Ehe Schuld ist.</p>
<p>Dennoch kann man seinen Anspruch auf Trennungsunterhalt verlieren, wenn  man sich so ehefeindlich verhält, dass die Zahlung für  den anderen Partner unerträglich wäre. Dies ist beispielsweise dann der  Fall, wenn die Ehefrau die langen berufsbedingten Abwesenheiten ihres  als Fernfahrer tätigen Mannes ausnutzt, um ein intimes Verhältnis mit  einem  gemeinsamen Freund zu beginnen. In dem vom  Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte das Ehepaar den Freund  zuvor wegen einer finanziellen Notlage bei sich aufgenommen.<br />
Das seit dreissig Jahren verheiratete, inzwischen geschiedene Paar stritt sich um  den Trennungsunterhalt. Seit Sommer 2008 hatte die Frau ein Verhältnis  mit dem Freund der Familie. Darin sah das Gericht ein einseitiges, grobes Fehlverhalten. Dies sei von derartigem Gewicht, dass die  Frau hierdurch jeglichen Anspruch auf Unterhalt verliere.</p>
<p>Es komme aber stets auf die  Gesamtbetrachtung an. In diesem Fall habe die Frau aber das Vertrauen in besonders  schwerwiegender Weise verletzt. Die Aufnahme und die geheime Fortsetzung  der Beziehung zu dem gemeinsamen Freund seien besonders gravierend. Ein Ehegatte  könne sich nicht einerseits in eklatant rücksichtsloser, bloßstellender  und verletzender Weise von der bisher gelebten Ehe distanzieren und dann  andererseits auf Trennungsunterhalt hoffen.</p>
<p>In diesem Fall hat das Gericht einen einseitigen Ausbruch aus  einer normal verlaufenden Ehe festgestellt. Eine  solch grobe Verletzung der Ehe wie in diesem Falle dürfte jedoch häufig  vor Gericht schwer nachzuweisen sein.<br />
RA Sagsöz, Fachanwalt für Familienrecht, Bonn</p>
<p><em>Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Juli 2011 (AZ: 13 UF 3/11)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anwalt Bonn Scheidung: nachehelicher Unterhalt OLG KÖLN 4 WF 51/11</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 09:25:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Verlangt jemand nachehelichen Unterhalt, so muss er eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen auf seine erlernte Tätigkeit und zusätzlich auch auf Stellen neben der erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeit vorweisen können. Eine Ehefrau verlangte nachehelichen Unterhalt. Sie hatte bis Mitte 2008 eine Arbeitsstelle inne. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung ausgesprochen. Die Ehefrau beantragte für den nachehelichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verlangt jemand nachehelichen Unterhalt, so muss er eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen auf seine erlernte Tätigkeit und zusätzlich auch auf Stellen neben der erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeit vorweisen können.</p>
<p>Eine Ehefrau verlangte nachehelichen Unterhalt. Sie hatte bis Mitte 2008 eine Arbeitsstelle inne. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung ausgesprochen. Die Ehefrau beantragte für den nachehelichen Unterhalt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Das Amtsgericht lehnte dies ab.  Im folgenden Beschwerdeverfahren hatte die Ehefrau 40 Bewerbungen über einen Zeitraum von sechs Monaten vorgelegt.</p>
<p>Jeder Ehegatten muss nach seiner Scheidung für seinen Unterhalt sorgen. Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann. Der Unterhaltsschuldner muss darlegen, dass er alles getan hat, um seinen eigenen Unterhalt sicherzustellen. Ist der Unterhaltspflichtige arbeitslos, hat er sich durch intensive Suche einen neuen Job zu beschaffen. Er muss dabei scharfe Veränderungen in seiner Lebensgestaltung in Kauf nehmen. Für die Suche nach Arbeit hat der Unterhaltspflichtige die Zeit aufzuwenden, die erforderlich ist, in Betracht kommende Jobs zu finden. In der Regel wird hier erwartet, dass dieser Zeitaufwand gleichzusetzen ist mit einer vollschichtigen Tätigkeit. Dies bedeutet im Ergebnis, dass jemand bis acht  Stunden am Tag eine neue Stelle suchen muss und dies gegebenenfalls nachweisen muss.</p>
<p>OLG Köln vom März 2011 (Az.: 4 WF 51/11)</p>
<p>Das Oberlandesgericht hielt die Beschwerde für unbegründet.</p>
<p>Die Antragsgegnerin sei ihrer Erwerbsobliegenheit nicht hinreichend nachgekommen. Spätestens ab Erhalt der Kündigung sei sie gehalten gewesen, sich intensiv um eine neue Stelle zu bemühen. Die vorgelegten Bewerbungen seien nicht ausreichend. Das OLG hielt aber nicht nur die Anzahl der Bewerbungen zu gering, sondern es verlangte auch, dass man sich auch auf Stellen bewirbt, die nicht unmittelbar den erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeiten entsprechen.Daher wurde die Beschwerde der Ehefrau abgewiesen. Die Anforderungen an die Arbeitsplatzsuche und den Inhalt der Bewerbungen werden von den Gerichten immer  strenger geprüft.</p>
<p><a href="http://bonn-rechtsanwalt.de">www.bonn-rechtsanwalt.de</a></p>
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		<title>Auszubildende/ Auszubildender zum/ zur Rechtsanwaltsfachangestellte/ en für unser Anwaltsbüro gesucht</title>
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		<comments>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2012/01/17/auszubildene-auszubildender-fur-bonner-buro-gesucht-rechtsanwaltsfachangestellte-er-ab-sommer-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 13:12:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwwaltsfachangestellte gesucht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir suchen einen / eine neue Mitarbeiter/ in. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen an unser Bonner Büro: z. Hd. RA Sagsöz Adenauerallee 73 53113 Bonn. AUFGABE: Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus. WAS SIE MITBRINGEN SOLLTEN: Die/ Der Bewerber/ in sollte zumindest über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Wir suchen einen / eine neue Mitarbeiter/ in.  Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen an unser Bonner Büro:</div>
<div></div>
<div>z. Hd. RA Sagsöz</div>
<div>Adenauerallee 73</div>
<div></div>
<div>53113 Bonn.</div>
<div></div>
<div></div>
<div>AUFGABE:</div>
<div>
<p>Rechtsanwaltsfachangestellte  unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen  Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und  kaufmännische Arbeiten aus.</p>
<p>WAS SIE MITBRINGEN SOLLTEN:</p>
<p>Die/  Der Bewerber/ in sollte zumindest über die mittlere Reife, im Bestfall  über ein Abitur/ Fachhochschulreife verfügen, wobei zumindest das Fach  Deutsch die Note &#8220;gut&#8221; aufweisen sollte. Überdurchschnittliche  Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, idealerweise auch solide  Grundkenntnisse in englisch und türkisch wären von Vorteil.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!</p>
</div>
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		<title>Mediation Bonn/ Köln: bei Scheidung und Trennung ist die Mediation erfolgreich</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 12:03:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mediation Bonn]]></category>
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		<description><![CDATA[Schätzungsweise 85% der Mediationen sollen laut einer Erhebung des Anwaltvereins zum Erfolg führen (DAV). Eine Mediation ist aber nur möglich, wenn die Parteien freiwillig zur Teilnahme bereit sind. In diesem Fall aber wäre für uns das erste Ziel alle Themen so erfolgreich abzuarbeiten, dass kein Konfliktthema mehr vor Gericht ausgefochten werden muss (Umgang, Unterhalt pp.). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schätzungsweise 85% der Mediationen sollen laut einer Erhebung des Anwaltvereins zum Erfolg führen (DAV). Eine Mediation ist aber nur möglich, wenn die Parteien freiwillig zur Teilnahme bereit sind. In diesem Fall aber wäre für uns das erste Ziel alle Themen so erfolgreich abzuarbeiten, dass kein Konfliktthema mehr vor Gericht ausgefochten werden muss (Umgang, Unterhalt pp.). Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann in jeder Phase beendet werden. Wir bieten ein Informationsgespräch über Mediation nach § 135 FamFG. Erteilt das Gericht in Ihrem Fall eine Anordnung zur Teilnahme an einem Informationsgespräch über die Mediation, kann hier zeitnah ein Termin erfolgen.</p>
<p>Vorteile einer Mediation:</p>
<p>Der gerichtlich ausgetragene Konflikt wird oftmals als eine Art Kampfsituation begriffen. Die Gefahr von  Zerstörung menschlicher Beziehungen liegt auf der Hand. Gerichtliche Urteile fallen häufig nach dem Grundsatz „alles oder nichts“ aus. Die Mediation aber geht davon aus, dass Vereinbarungen, die durch eigene Initiative zustande gekommen sind, nachhaltiger sind, als Entscheidungen die durch Urteil ergehen. Aufgabe eines Mediators ist es nicht, ein Urteil zu sprechen. Vielmehr liegt es an den Konfliktparteien selbst, eine ihren Interessen entsprechende Problemlösung zu erarbeiten. Alle sollen durch diese Übereinkunft &#8220;gewinnen&#8221;.  Dies wird unter anderem auch durch bestimmte Kommunikationstechniken des Mediators erreicht. Die in der Mediation getroffenen Abschlussvereinbarungen sind dabei verbindlich.<a href="http:///" target="_blank"> </a></p>
<p><a href="http:///" target="_blank">Bereiche, in denen Mediation erfolgreich angewandt wird, sind unter anderem:</a></p>
<p>-Nachbarschaftsstreitigkeiten</p>
<p>- Streitigkeiten unter Gesellschaftern</p>
<p>-arbeitsrechtliche Konflikte</p>
<p>-Erbschaftskonflikten und</p>
<p>-bei Trennung und Scheidung,</p>
<p>wobei wir unseren Schwerpunkt auf  die Letztgenannten drei Bereiche legen.</p>
<p>Mediator und Fachanwalt für Familienrecht Sagsöz berät Sie gerne unter:  0228 &#8211; 9619720 in Bonn, oder unter 0221- 80060846 in Köln.</p>
<p>Siehe auch  <a href="http://bonn-rechtsanwalt.de/" target="_blank">www.mediationsanwalt-bonn.de</a></p>
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		<title>Familienrecht/ Mediation Bonn: Unterhaltsverzug und Auswirkungen auf das Sorgerecht, Oberlandesgericht Köln 4 WF 184/11</title>
		<link>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2011/12/27/familienrecht-mediation-bonn-unterhaltsverzug-und-auswirkungen-auf-das-sorgerecht-oberlandesgericht-koln-4-wf-18411/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 09:33:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Sorgerecht Bonn]]></category>
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		<category><![CDATA[Trennung Mediation Bonn]]></category>
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		<description><![CDATA[Zahlt ein Antragsteller keinen Unterhalt, kann dies auch Bedeutung in einer Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht haben.Der Antragsteller hat einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge hinsichtlich des Kindes  gestellt. Die Parteien waren nicht verheiratet. Das Amtsgericht hatte die Übertragung des Sorgerechts abgelehnt. Dagegen hat der Antragssteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Seit der Entscheidung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Zahlt ein Antragsteller  keinen Unterhalt, kann dies auch Bedeutung in einer Entscheidung über  das gemeinsame Sorgerecht haben.Der Antragsteller hat  einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge hinsichtlich des  Kindes  gestellt. Die Parteien waren nicht verheiratet. Das  Amtsgericht hatte die Übertragung des Sorgerechts abgelehnt. Dagegen hat  der Antragssteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.</div>
<div>Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts  besteht nunmehr die Möglichkeit, das Kindesväter das gemeinsame, oder gar alleinige Sorgerecht  gerichtlich  beantragen können. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Beschwerde aber in diesem Fall zurückgewiesen:</div>
<div>
<p>Der  Antragsteller habe seit der Geburt des Kindes keine  Unterhaltszahlungen geleistet. Auch sonst sei der Kindesvater nicht zuverlässig. Dabei vertrat das Oberlandesgericht  insbesondere auch die Auffassung, dass Unterhaltszahlungen Auswirkungen  auf das Sorgerecht haben können. Er kooperierte zudem weder mit dem Jugendamt, noch war er bei den Umgangskonakten zuverlässig. Das alles hat beim OLG Köln einen  negativen Eindruck hinterlassen.</p>
<p>Die Übertragung des Sorgerechts muss im Ergebnis dem Kindeswohl entsprechen. Im vorliegenden Fall hat sich der  Antragsteller gleich in mehrfacher Hinsicht als unzuverlässig gezeigt.</p>
<p>Wenn irgendwie möglich, sollten  in derartigen Konflikten alle Möglichkeiten der <strong>Mediation</strong> aussgeschöpft werden,  bevor ein Gerichtsverfahren angestrengt wird. Eine vernünftige und bewusste Entscheidung beider Elternteile durch eine <strong>Mediation</strong>, ist die beste Grundlage für eine ausgewogene und konstruktive Erziehung. Nicht zuletzt fühlen sich auch die Eltern deutlich wohler, wenn nicht einfach eine Entscheidung über den Kopf hinweg erfolgt, wie dies bei Gerichtsverfahren regelmäßig der Fall sein dürfte.</p>
<p><strong>Wir beraten Sie gerne vorab: 0228 &#8211; 9619720.</strong></p>
<p>Infos unter:  <a title="mediationsanwalt-bonn.de" href="http://mediationsanwalt-bonn.de">www.mediationsanwalt-bonn.de</a> oder   <a href="http://bonn-rechtsanwalt.de">www.bonn-rechtsanwalt.de</a></p>
</div>
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		<title>Familienrecht: BGH XII ZR 136/09 Auskunftsrechte des Scheinvaters &#8220;Kuckuckskinder&#8221;</title>
		<link>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2011/11/10/familienrecht-bgh-xii-zr-13609-auskunftsrechte-des-scheinvaters-kuckuckskinder/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 08:48:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsrecht des Scheinvaters]]></category>
		<category><![CDATA[BGH XII ZR 136/09]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht Bonn Auskunftsanpruch]]></category>
		<category><![CDATA[Kuckuckskinder]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Schutz der Intimsphäre der Frau sei nicht höher zu bewerten, als das Recht des Scheinvaters auf effektiven Rechtschutz, um sich das Geld vom schadensersatzpflichtigen biologischen Vater zurückzuholen. In einem Rechtsstreit über Betreuungs- und Kindesunterhalt verständigten sich die Parteien auf Einholung eines Vaterschaftsgutachtens. Auf der Grundlage dieses Gutachtens stellte das Familiengericht in einem weiteren Verfahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Schutz der Intimsphäre der Frau sei nicht höher zu bewerten, als das Recht des Scheinvaters auf effektiven Rechtschutz, um sich das Geld vom schadensersatzpflichtigen biologischen Vater zurückzuholen.<br />
</strong></p>
<p>In einem Rechtsstreit über Betreuungs- und Kindesunterhalt verständigten sich die Parteien auf Einholung eines Vaterschaftsgutachtens. Auf der Grundlage dieses Gutachtens stellte das Familiengericht in einem weiteren Verfahren fest, daß der Kläger nicht der Vater des 2007 geborenen Sohnes der Beklagten ist. Weil die Frau die Auskunft über den leiblichen Vater verweigerte, und gleichzeitig Alimente von einem anderen Mann erhielt, zog der Scheinvater vor Gericht. Die Beklagte schulde dem Kläger nach Treu und Glauben Auskunft über die Person, mit der sie das Kind gezeugt hatte. Die Frau müsse dem Kläger helfen, seinen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden.Ein unzulässiger Eingriff in ihr Recht liege nicht vor, weil die Auskunftspflichtige bereits durch ihr früheres Verhalten Tatsachen ihres geschlechtlichen Verkehrs während der Empfängniszeit offenbart hatte, die sich als falsch herausgestellt haben. Damit hatte sie zugleich erklärt, daß nur der Kläger als Vater ihres Kindes in Betracht kam und diesen somit zum Vaterschaftsanerkenntnis veranlasst. In einem solchen Fall wiege ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig nicht stärker als der ebenfalls geschützte Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung.</p>
<p>Ein ohne Zustimmung des Kindes bzw. des gesetzlichen Vertreter eingeholter Vaterschaftstest bleibt aber  unverwertbar. Das Gericht kann jedoch auf Antrag einen Vaterschaftstest anordnen, dessen Ergebnis im weiteren Verfahrensverlauf als Beweis verwertbar ist, wenn in der Anfechtungsklage nicht lediglich behauptet wird, man sei nicht der biologische Vater, sondern vielmehr nachprüfbare Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken.</p>
<p>Rechtsanwalt Sagsöz</p>
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