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	<title>Sagsöz &#38; Euskirchen</title>
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	<description>Rechtsanwälte</description>
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		<title>Scheidung Bonn: das Trennungsjahr</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Mar 2013 13:51:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Bonn Scheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[Scheidung online Bonn]]></category>
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		<category><![CDATA[Trennungsjahr]]></category>
		<category><![CDATA[Versöhnungsversuch]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1566 BGB besagt: Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Es wird jedoch unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Wenn beide Ehegatten die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 1566 BGB besagt: Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.</p>
<p>Es wird jedoch unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.</p>
<p>Wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, so brauchen sie nur übereinstimmend erklären, dass sie seit über einem Jahr getrennt leben und die Scheidung wollen. Das Gericht ist an die übereinstimmende, gemeinsame Erklärung der Ehegatten gebunden. Wenn also die Ehegatten übereinstimmend &#8211; unrichtig &#8211; erklären, sie würden bereits seit über einem Jahr getrennt leben und dies ist nicht zutreffend, wird die Ehe geschieden.</p>
<p>Was bedeutet Getrenntleben?  § 1567 BGB besagt, dass die Ehegatten getrennt leben, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Ein Getrenntleben kann somit auch in er bisherigen Wohnung praktiziert werden. Der eine Ehegatte muss also nicht aus der ehelichen Wohnung ausgezogen sein. Es darf in diesem Fall aber eine eheliche Gemeinschaft nicht mehr aufrecht erhalten werden. EIne Trennung von &#8220;Tisch und Bett&#8221; wird gefordert. Dies wird Probleme mit sich bringen, wenn ein Ehepartner das Getrenntleben bestreitet; den Nachweis des Getrenntlebens zu erbringen, wird erfahrungsgemäß schwer.</p>
<p>Will nach dem Trennungsjahr nur ein Ehegatte die Scheidung, so müssen noch weitere Gründe hinzukommen, damit die Ehe geschieden werden kann. Solche Gründe können sein: eine außereheliche Beziehung oder anderes eheliches Fehlverhalten.</p>
<p>Sollte es während dieses Trennungsjahres zu einem Versöhnungsversuch gekommen sein und die Ehegatten wieder für kurze Zeit zusammengelebt haben, so unterbricht dies das Trennungsjahr nicht <em>unbedingt.</em> Kommt es zu häufigen Besuchen des Mannes bei seiner Frau und sogar zu gelegentlichen Mahlzeiten und einem gemeinsamen Urlaub in der Heimat der Frau, so wird dadurch das Trennungsjahr nicht unterbrochen, wenn die Kontakte sich aus der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen beiden Kindern ergibt, kein ehelicher Verkehr stattgefunden hat und im Übrigen getrennte Wohnungen unterhalten werden, so das OLG Köln  (Oberlandesgerichtes Köln, Aktenzeichen 25 WF 185/01).</p>
<p>Bei weiteren Rückfragen 0228 9619720</p>
<p>ra-alpan.de</p>
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		<title>Familienrecht Bonn 2013: Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2013</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jan 2013 09:41:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung anwalt bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung Bonn]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterhalt Bonn anwalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum 01. Januar 2013 wurde die sog. Düsseldorfer Tabelle geändert. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von bisher 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 770€ auf 800€. Weitere  Selbstbehalte werden ebenso angehoben: Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt bisher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Zum 01. Januar 2013 wurde die sog. Düsseldorfer Tabelle geändert. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von bisher 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 770€ auf 800€.</p>
<p>Weitere  Selbstbehalte werden ebenso angehoben:</p>
<table border="1" cellspacing="2" cellpadding="1" summary="Neue Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten">
<tbody>
<tr>
<th id="tbl719_00" scope="col">Unterhaltspflicht gegenüber</th>
<th id="tbl719_01" scope="col">Selbstbehalt bisher</th>
<th id="tbl719_02" scope="col">Selbstbehalt ab 2013</th>
</tr>
<tr>
<td>Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:</td>
<td>950 €</td>
<td>1.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger <em>nicht</em> erwerbstätig:</td>
<td>770 €</td>
<td>800 €</td>
</tr>
<tr>
<td>anderen volljährigen Kinder:</td>
<td>1.150 €</td>
<td>1.200 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes:</td>
<td>1.050 €</td>
<td>1.100 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Eltern:</td>
<td>1.500 €</td>
<td>1.600 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht.</p>
<p>RA Sagsöz, Bonn im Januar 2013</p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Scheidung Bonn, Anwälte informieren: Brauche ich einen Ehevertrag?</title>
		<link>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2012/12/07/scheidung-bonn-anwalte-informieren-brauche-ich-einen-ehevertrag/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Dec 2012 10:52:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Bonn Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[avukat bonn scheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[avukat bosanma köln]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Bonn Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung Bonn]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt  Konstellationen, wo es günstig sein kann einen Ehevertrag abzuschließen, so z.B.: wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist, oder die Ehegatten ein sehr unterschiedliches Einkommen haben, schliesslich, einer der Ehegatten ist besonders  vermögend. Ein Grund für den Abschluss eines Ehevertrages ist auch einer Scheidung den Giftzahn zu ziehen und  Folgen der Scheidung schon dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt  Konstellationen, wo es günstig sein kann einen Ehevertrag abzuschließen, so z.B.:</p>
<p>wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist, oder die Ehegatten ein sehr unterschiedliches Einkommen haben, schliesslich, einer der Ehegatten ist besonders  vermögend.</p>
<p>Ein Grund für den Abschluss eines Ehevertrages ist auch einer Scheidung den Giftzahn zu ziehen und  Folgen der Scheidung schon dann zu regeln, wenn man sich noch gut versteht.  Besonders, wenn ein Paar Kinder hat, sollten man über einen Ehevertrag nachdenken. Gerade Frauen sollte nach neuer Gesetzlage auf eine Regelung des Unterhalts im Ehevertrag drängen, denn wenn Sie z.B. planen später Kinder zu bekommen und sich einig sind, dass Sie Ihren Beruf aufgeben werden. Ab dem 3 LJ. eines Kindes muss eine Kindesmutter (Vater ggf.) wieder grundsätzlich arbeiten, wenigstens Teilzeit. Bislang war dies nicht so klar geregelt.</p>
<p>Ein solcher Vertrag wird regelmäßig bei einem Notar geregelt.</p>
<p><a href="http://ra-alpan.de">www.ra-alpan.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrecht Bonn: Attest bei Krankmeldung können Arbeitgeber am 1. Tag verlangen; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012</title>
		<link>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2012/11/22/arbeitsrecht-bonn-attest-bei-krankmeldung-konnen-arbeitgeber-am-1-tag-verlangen-urteil-des-bundesarbeitsgerichts-vom-november-2012/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Nov 2012 11:21:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Krankmeldung BAG Entgeltfortzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung anwalt Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Bonn]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn der Chef es fordert, müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit vom 1. Krankheitstag an nachweisen. Zwar ist in § 5 Abs.1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz der Grundsatz niedergelegt, dass ein Arbeitnehmer erst am vierten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen muss. Satz drei dieser Regelung räumt dem  Arbeitgeber jedoch das Recht ein, die Vorlage der Bescheinigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Wenn der Chef es fordert, müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit vom 1. Krankheitstag an nachweisen.</h3>
<p>Zwar ist in § 5  Abs.1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz der Grundsatz  niedergelegt, dass ein Arbeitnehmer erst am vierten Tag der Erkrankung  ein ärztliches Attest vorlegen muss. Satz drei dieser Regelung räumt dem  Arbeitgeber jedoch das Recht ein,  die Vorlage der Bescheinigung auch früher zu verlangen. Das Gesetz weist dem  Arbeitgeber somit ein einseitiges Recht  zu, auf dessen Grundlage er die frühere Vorlage  anordnen kann. Weisungen des Arbeitgebers im  Rahmen seines Direktionsrechts  unterliegen zwar der Kontrolle. Danach  muss der Arbeitgeber seine Anordnungen im Rahmen des  so genannten  &#8220;billigen Ermessens&#8221; vornehmen. Er muss also die wesentlichen Umstände  des Falles abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen  berücksichtigen.</p>
<p>Allerdings stellt die gesonderte Vorlagepflicht in § 5 Abs.1 Satz 3  EFZG eine Spezialregelung zu dem § 106 GewO dar und hat Vorrang.  Unzulässig wäre seine Weisung nur dann, wenn er willkürlich nur von  bestimmten  Arbeitnehmern verlangen würde, früher ein Attest vorzulegen.  Willkür liegt allerdings gegenüber der Medienangestellten nicht vor, da  der WDR die Redakteurin nach einer Kurzerkrankung zur Vorlage des  (gelben) Scheins ab dem 1.  Tag aufforderte. Er handelte hier nachvollziehbar. Wenn auch die Richter den Arbeitgebern grünes Licht  für die frühere Forderung nach einem ärztlichen Attest gaben, sollte in  den Chefetagen dennoch vorsichtiges walten herrschen &#8211; um die Atmosphäre nicht zu vergiften. Wer sich allerdings nach  sachlichem Abwägen im Recht sieht, kann sich nun  auf einen höchstrichterlich anerkannten Anspruch stützen.</p>
<p>Rechtsanwalt Sagsöz, Bonn</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Familienrecht Bonn: Schonvermögen bei dem Unterhalt für Eltern</title>
		<link>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2012/11/22/familienrecht-bonn-schonvermogen-bei-dem-unterhalt-fur-eltern/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Nov 2012 11:14:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Elternunterhalt Köln Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht Bonn]]></category>
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		<description><![CDATA[Wenn El­tern auf­grund eines Auf­ent­haltes im Pfle­ge­heim un­ter­halts­be­dürftig werden, stellt sich die Frage, in wel­chem Maß Kinder ihr  Ver­mögen zum Un­ter­halt für ihre El­tern ein­setzen müssen. Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf aktuell: Im Be­schluss vom 21. Juni 2012 ((II-9 UF 190/11)) wies das Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf darauf hin, dass die Kinder, grund­sätz­lich auch ihr Ver­mögen an­zu­greifen haben. Das OLG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn El­tern auf­grund eines  Auf­ent­haltes im Pfle­ge­heim un­ter­halts­be­dürftig werden,  stellt sich die Frage, in wel­chem Maß Kinder ihr  Ver­mögen zum Un­ter­halt für ihre El­tern ein­setzen  müssen. Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf aktuell:</p>
<p>Im Be­schluss vom 21. Juni 2012 ((II-9 UF 190/11)) wies das Ober­lan­des­ge­richt  Düs­sel­dorf darauf hin, dass die Kinder, grund­sätz­lich auch ihr Ver­mögen an­zu­greifen  haben. Das OLG be­tont, dass  nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs eine Ver­wer­tung  von Ver­mögen nicht ver­langt werden kann, wenn das Kind hier­durch von  fort­lau­fenden Ein­künften ab­ge­schnitten werden würde, welche zur  Er­fül­lung wei­terer Un­ter­halts­an­sprüche oder von Schulden oder zur Be­strei­tung des  ei­genen Un­ter­halts be­nö­tigt werden. Dies kann dazu führen,  dass ein Haus nicht ver­wertet werden muss, wenn die Ein­künfte  aus Ver­mie­tung gerade zum Leben be­nö­tigt werden. Das OLG stellt in Über­ein­stim­mung mit dem BGH (Bun­des­ge­richtshof) klar, dass die  Ver­wer­tung eines selbst be­wohnten und an­ge­mes­senen Im­mo­bilie  nicht ver­langt werden kann und der Stand des Ver­mö­gens auch dann  nicht an­ge­griffen werden kann, wenn dies wirt­schaft­lich zu einem  nicht mehr ver­tret­baren Nach­teil führen würde.</p>
<p>Im kon­kreten Fall hatte das  Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf zu ent­scheiden, ob dem Kind  ge­gen­über seinen El­tern neben einer selbst­ge­nutzten Im­mo­bilie ein  Be­trag von über 230.000,00 € ver­bleiben muss.</p>
<p>Eine Ver­pflich­tung zur Zah­lung von  El­tern­un­ter­halt ist von den kokreten Ver­hält­nissen  ab­hängig. Um diese ent­spre­chend den Vor­gaben der Recht­spre­chung  um­zu­setzen, wird oftmals ein Fachanwalt  für Fa­mi­li­en­ge­richt nötig sein.</p>
<p>Rechtsanwalt Sagsöz, Bonn</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrecht Bonn, AGG: Kopftuch tragen bei der Arbeit- Verbot als Diskriminierung? Arbeitsgericht Berlin 55 Ca 2426/12</title>
		<link>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2012/10/19/arbeitsrecht-bonn-agg-kopftuch-tragen-bei-der-arbeit-verbot-als-diskriminierung-arbeitsgericht-berlin-55-ca-242612/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Oct 2012 08:48:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGG Entschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Arbeitsrecht Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Kopftuch Diskrimnierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bonn]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Berliner Zahnarzt muss  Schadensersatz an eine junge Muslimin zahlen. Er hatte sie als Auszubildende abgelehnt, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. Das sei eine Diskriminierung ihrer Religion, entschied das Berliner Arbeitsgericht (Az.: 55 Ca 2426/12). Die Frau bewarb sich um eine Lehrstelle als Zahnarzthelferin. Der Arzt zeigte sich beim Vorstellungsgespräch interessiert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="text-decoration: underline;"> </span></strong></p>
<p>Ein Berliner Zahnarzt muss  Schadensersatz an eine junge Muslimin zahlen. Er hatte sie als Auszubildende abgelehnt, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. Das sei eine Diskriminierung ihrer Religion, entschied das Berliner Arbeitsgericht (Az.: 55 Ca 2426/12).</p>
<p>Die Frau bewarb sich um eine Lehrstelle als Zahnarzthelferin. Der Arzt zeigte sich beim Vorstellungsgespräch interessiert an einer Einstellung der jungen Frau mit Hochschulreife, die gut ins Team zu passen schien. Seine Bedingung: Sie müsse bei der Arbeit auf ihr Kopftuch verzichten. Dazu war die junge Frau nicht bereit.</p>
<p>Die Frau hatte mit Hilfe des Türkischen Bunds Berlin geklagt. Das Arbeitsgericht sah eine Verletzung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG), das seit 2006 gilt. Danach dürfen private Arbeitgeber bei der Einstellung und Beförderung keine Unterschiede werden der Religion machen. Das Tragen eines Kopftuchs sei aber ,,ein Akt der Religionsausübung‘‘ – und der Grund, dass sie aussortiert wurde.</p>
<p>Der Arbeitgeber habe sich auf die Kleiderordnung in der Praxis berufen: weiße Hosen, Hemden, T-Shirts oder Blusen. Das überzeugte die Richter nicht. Ein Kopftuch lasse sich mit den Kleidungsstücken sehr wohl kombinieren. Auch aus hygienischen Gründen sei ein Kopftuch nicht von Nachteil.</p>
<p>Die junge Frau wird mit drei Monatsgehältern entschädigt, insgesamt sind das rund 1.500 Euro.</p>
<p>RA Sagsöz</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrecht Bonn: Verheimlichen einer Straftat kann Arbeitsstelle kosten</title>
		<link>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2012/09/25/arbeitsrecht-bonn-verheimlichen-einer-straftat-kann-arbeitsstelle-kosten/</link>
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		<pubDate>Tue, 25 Sep 2012 09:09:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Arbeitsrecht Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung Bonn anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Kündigung Köln Bonn]]></category>

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		<description><![CDATA[Verheimlichen Arbeitnehmer eine Vorstrafe, kann sie das die Stelle kosten. Das hat das Hessische LAG entschieden (Az.: 7 Sa 524/11). In dem Fall war einem Chefarzt gekündigt worden. Der Facharzt hatte bei seiner Einstellung eine Erklärung unterschrieben, dass gegen ihn kein Strafverfahren laufe. Er war aber zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Grund war ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verheimlichen Arbeitnehmer eine Vorstrafe, kann sie  das die Stelle kosten. Das hat das Hessische LAG entschieden (Az.: 7 Sa  524/11). In dem Fall war einem Chefarzt gekündigt  worden. Der Facharzt hatte  bei seiner Einstellung eine Erklärung unterschrieben, dass gegen ihn  kein Strafverfahren laufe. Er war aber zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Grund war ein zu spät eingeleiteter Kaiserschnitt. Als  der neue Arbeitgeber von dem Prozess erfuhr, kündigte er ihm fristlos.  Der Arzt klagte vor dem Arbeitsgericht. Erst in der zweiten Instanz bekam die Klinik recht: Der  Arzt habe es trotz ausdrücklicher Verpflichtung unterlassen, sie über  das Verfahren in Kenntnis zu setzen.</p>
<p>Der Mann hätte erkennen müssen, welch hohen Stellenwert der Arbeitgeber dem guten Leumund seiner Beschäftigtn beimesse.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BAG, 07.08.2012 &#8211; 9 AZR 353/10, Arbeitsrecht: Verfall von Urlaubsansprüchen</title>
		<link>http://www.bonn-rechtsanwalt.de/2012/08/24/bag-07-08-2012-9-azr-35310-arbeitsrecht-verfall-von-urlaubsanspruchen/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Aug 2012 11:39:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung Bonn anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsabgeltung Anwalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Urlaubsanspruch besteht auch für diejenige Zeit, in der das Arbeitsverhältnis ruht. Dieser Anspruch verfällt, nach dem BAG, bei langjähriger Erkrankung, 15 Monate  nach Ablauf des Urlaubsjahres. Im folgenden Fall erkrankte die Klägerin, welche in einer Rehabilitationsklinik tätig war, und bezog ab Dezember 2004 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung. Sie nahm bis zur Beendigung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Urlaubsanspruch besteht auch für diejenige Zeit, in der das Arbeitsverhältnis ruht. Dieser Anspruch verfällt, nach dem BAG, bei langjähriger Erkrankung, 15 Monate  nach Ablauf des Urlaubsjahres.</p>
<p>Im folgenden Fall erkrankte die Klägerin, welche in einer Rehabilitationsklinik tätig war, und bezog ab Dezember 2004 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung. Sie nahm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Beschäftigung auch nicht mehr auf. Gemäß des TVöD ruht das Arbeitsverhältnis während des Bezugs einer Rente auf Zeit. Weiterhin sieht es vor, dass sich während des Bezugs einer Rente auf Zeit die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen tariflichen Zusatzurlaubs für jeden Kalendermonat des Ruhens um ein Zwölftel vermindert.<br />
Da die Klägerin aufgrund der Krankheit ihren Jahresurlaub von 149 Tagen, aus den Jahren 2005 bis 2009, nicht nehmen konnte, forderte sie im März 2009, als sie endgültig aus ihrem Beruf ausschied, von ihrem Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 18.841,05 €.</p>
<p>Die Vorinstanz urteilte zugunsten der Klägerin: ihr wurden 13.403,70 € zugesprochen und lediglich die Klage hinsichtlich der Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs abgewiesen.</p>
<p>Das BAG erklärte jedoch, dass auch bei einem wegen andauernder Krankheit ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Diese seien jedoch auf den gesetzlichen Mindesturlaub begrenzt, welche jährlich 24 Werktage entsprechen.</p>
<p>Vorliegend entschied das BAG, dass die Klägerin gemäß § 7 Abs. 4 BurlG Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs aus den Jahren 2008 und 2009 in Höhe von 3.919,95 € habe.<br />
Das BAG erläuterte, dass der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz zwar festlegte, dass nach Ablauf des Urlaubsjahres der Arbeitnehmer noch drei Monate Zeit habe nicht genommenen Urlaub auf sich zu übertragen, dies sei jedoch fehlerhaft bestimmt worden. Nach einer neueren EU-Richtlinie und der Rechtsprechung des EuGH könnten Arbeitnehmer Urlaubsansprüche, auch beim Erhalt einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente, noch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres geltend machen. Daher sei das nationale Recht entsprechend richtlinienkonform auszulegen.</p>
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		<title>Arbeitsrecht Bonn: Kündigung wegen Facebook-Kritik?</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jul 2012 11:21:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Facebook Anwalt Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Facebookeintrag Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gefällt mir button Facebook Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik über Facebook Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Arbeitnehmerin sollte nach 25 Jahren aus ihrem Job ausscheiden. Der Aufhebungsvertrag war vorbereitet. Ihr Ehemann äußerte sich  „kritisch&#8221;/ am Rande der Beledigung  gegenüber dem Arbeitgeber &#8211; hier ein Kreditinstitut- insbesondere durch Einträge bei Facebook.  Einträge wie, „Der Fisch stinkt vom Kopf her&#8221; usw. fand der zuständige Vorstand des Instituts nicht prickelnd. Es fand sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Arbeitnehmerin sollte nach 25 Jahren aus ihrem Job ausscheiden. Der Aufhebungsvertrag war vorbereitet. Ihr Ehemann äußerte sich  „kritisch&#8221;/ am Rande der Beledigung  gegenüber dem Arbeitgeber &#8211; hier ein Kreditinstitut- insbesondere durch Einträge bei Facebook.  Einträge wie, „Der Fisch stinkt vom Kopf her&#8221; usw. fand der zuständige Vorstand des Instituts nicht prickelnd. Es fand sich dann noch ein gereckter Daumen = sog. &#8220;Gefällt mir button&#8221; auf der Seite der Arbeitnehmern. Dies sollte auch ausdrücklich durch einen klick der Ehefrau ausgelöst worden sein. Ein Bekannter, denn nur für &#8220;Freunde&#8221; sei die Meldung freigegeben gewesen, druckte den Beitrag aus und spielte ihn dem Vorstand zu, der daraufhin der Arbeitnehmerin kündigte.</p>
<p>Diese klagte und behauptete u.a., dass nicht sie auf „Gefällt mir&#8221; geklickt habe, sondern der Ehemann. Dieser hätte sich mit ihrem Benutzernamen eingeloggt.</p>
<p>Dem Arbeitsgericht Dessau war gleichgültig, wer den „Gefällt mir button&#8221; angeklickt hat. Selbst wenn es die Arbeitnehmerin gewesen wäre, hätte dies aufgrund der 25-jährigen beanstandungsfreien Tätigkeit gerade nicht als Grund für eine  Kündigung ausgereicht.</p>
<p>Rechtsanwalt Sagsöz- weitere Fragen ? fon 0228 9619720</p>
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		<title>Familienrecht Bonn: Witwengeld /Rente bei Scheidung im Ausland, ohne Anerkennung in der BRD?</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 13:29:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anerkennung einer ausländischen Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Witwengeld für türkische Ehefrau]]></category>
		<category><![CDATA[Witwenrente für Ausländerin]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem von uns betreuten Fall begehrte die Mandantin Witwengeld für eine Ehe, welche in der Türkei bereits  geschieden wurde. Hätte man diese Scheidung in der BRD anerkennen lassen, wäre der Erhalt von Witwenrente schwerlich möglich gewesen. Anders lag der Fall hier: die Anerkennung erfolgte nicht, die Mandantin war damit offiziell auch weiterhin die Ehefrau [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem von uns betreuten Fall begehrte die Mandantin Witwengeld für eine Ehe, welche in der Türkei bereits  geschieden wurde. Hätte man diese Scheidung in der BRD anerkennen lassen, wäre der Erhalt von Witwenrente schwerlich möglich gewesen. Anders lag der Fall hier: die Anerkennung erfolgte nicht, die Mandantin war damit offiziell auch weiterhin die Ehefrau des Verstorbenen Ehemanns -  in dem Sinne (Zahnarzt).</p>
<p>Das zuständige Versorgunswerk erteilte, nach umfangreichen außergerichtlichen Bemühungen, einen positiven Witwengeldbescheid. Eine gerichtliche Geltendmachung oder Fortführung der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (<strong>4 K 2156/12.F (2)) </strong>war nicht notwendig. <strong></strong></p>
<p><strong>Rechtsanwalt  Sagsöz, Fachanwalt für Familienrecht( Mediator)<br />
</strong></p>
<p><strong>fon 0228 9619720<br />
</strong></p>
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