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Urteile und vergleichbare Staatsakte entfalten grundsätzlich unmittelbare Rechtswirkung nur im Gebiet des Staates, in dem sie erlassen worden sind. Das bedeutet, dass eine im Ausland durch Scheidung aufgelöste Ehe für den deutschen Rechtsbereich weiterhin idR. besteht.  Soll die Ehe auch in der BRD als wirksam aufgelöst gelten, bedarf es der  Anerkennung. Zuständig für die Anerkennung in NRW, ist das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Achtung: Die förmliche Anerkennung erfolgt auf Antrag.

Antragsberechtigt ist neben den betroffenen Ehegatten jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Klärung der Statusfrage glaubhaft macht (Dies kann auch die Rentenstelle sein!).

Mit Anerkennung der ausländischen Scheidung durch das Oberlandesgericht in Düsseldorf gilt die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich als aufgelöst.Der Antrag auf Anerkennung wird beim Standesamt aufgenommen und dem Oberlandesgericht in Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt.

www.ra-alpan.de

Fachanwalt für Familienrecht, RA Sagsöz, –  noch Fragen? 0228 9619720

Da die Vorlage der erforderlichen Unterlagen auf den Einzelfall bezogen ist, beraten wir Sie gerne persönlich.