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Uns liegt eine Abmahnung des Albums „The Fame Monster“ von Lady Gaga durch Rasch Rechtsanwälte vom 05.08.2001 vor. Gefordert wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung bei Anwendung einer starren Vertragsstrafe von 5.001,00 €. Weiterhin wird die Zahlung einer sog. Vergleichzahlung von 1.200,00 € gefordert.

Gerne beraten wir Sie. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

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