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In einem aktuellen Urteil vom 28.06.2011 hat das LG Bochum entschieden, dass das Abmahnung der svh24.de GmbH gegenüber einem eBay Händler berechtigt war und hat daher die erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Ein Rechtsmißbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG konnte nicht nachgewiesen werden, obwohl diesseits 25 Abmahnungen zusammengetragen wurde und weiter 10 Verfahren aktenkundig bei Gericht waren. Auch der Umstand, dass nur die 40-Euro Klausel bei eBay abgemahnt wurde, genügte dem Gericht nicht. Das Gericht war zu sehr von der wirtschafltichen Größe der abmahnenden svh24.de GmbH überzeugt und vertritt in dem Urteil die Auffassung, dass ein so großes Unternehmen durchaus eine solche Anzahl von Abmahnungen aussprechen darf.

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