Büroadressen

Köln
Kontakt  0221 – 168 169 62

Breitestr. 161 – 50672 Köln

Bonn

(Hauptsitz)

Kontakt 0228 – 90 85 9000

Am Neutor 8  – 53113 Bonn

Kindesentführung; Haager Kindesentführungsübereinkommen; Anordnung einer Rückführung
HKiEntÜ Art. 13

Der Anordnung einer Rückführung steht nicht ohne weiteres entgegen, daß der die Rückführung beantragende Elternteil nicht im Herkunftsland (Tschechien), sondern in einem anderen Land (Ägypten) lebt. Ebenso steht der Anordnung einer Rückführung nicht ohne weiteres entgegen, daß der entführende Elternteil im Aufenthaltsstaat von einem neuen Lebenspartner ein Kind erwartet.

OLG Dresden, Beschluß v. 17. Januar 2023 – 21 UF 752/22

Kommentieren ist momentan nicht möglich.