Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner: Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher “Erbsenzähler”, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben.

Fehler sind im Rahmen des Mietverhältnisses schnell gemacht: Bei der Mietminderung schießen die Mieter weit über das Ziel hinaus, die Kündigung wird vom Vermieter nicht ordnungsgemäß begründet.

Auch bei der Gestaltung von Gewerberaummietverträgen sind viele Fallstricke zu beachten. Vorschriften des Wohnraummietrechts gelten nur bedingt. Die starren Laufzeiten begründen ein nicht zu unterschätzendens und im Einzelfall existenzgefährdendes Risiko.

Da diese wie auch viele andere mietrechtlichen Fragen nur im Einzelfall nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden können, ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unabdingbar.

Rechtsanwalt Euskirchen absolvierte mit Erfolg den Fachanwaltslehrgang für Mietrecht und WEG. Mit diesem fundierten Wissen ist er für Sie ein kompetenter Ansprechpartner.