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Im Streit um einen befristeten Vertrag für ältere Führungskräfte hat eine frühere Daimler-Managerin vor Gericht eine Niederlage erlitten. Wie das baden-württembergische Landesarbeitsgericht in Stuttgart mitteilte, ist eine entsprechende Vereinbarung zur Befristung ihres Arbeitsvertrags rechtmäßig.

Hintergrund ist ein Konzept, das die Arbeitsvertragsdauer leitender Führungskräfte seit 2003 auf das 60. Lebensjahr begrenzt. Die Ex-Managerin hatte noch einen unbefristeten Vertrag, unterschrieb 2005 jedoch eine Umstellung und kassierte im Gegenzug eine Geldzahlung. Jahre später ruderte sie zurück – und pochte darauf, die Befristung sei unwirksam. Das Arbeitsgericht wies eine entsprechende Klage ab. Auch das LAG stärkte Daimler nun den Rücken.

Die Frau habe sich bewusst für die Vertragsänderung entschieden, begründet das LAG seine Entscheidung.

Insgesamt bot der Konzern ca. 2.500 unbefristet beschäftigten leitenden Führungskräften eine Befristung an. Über 1000 davon nahmen dies an.

Die Klägerin kann noch beim Bundesarbeitsgericht gegen die Entscheidung vorgehen.

Rechtsanwalt Sagsöz

Quelle Beck Verlag