Uns liegt eine Abmahnung des Musikwerks „Ive come to life“ durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang aus Karlsruhe im Auftrag der Rechteinhaber Buseck, Jakob und Schillebeeckx vor. Das Lied befand sich in dem bekannten Chartcontainer German Top 100 Single Charts. Dem Abgemahnten wird ein gewerbliches Handeln unterstellt. Gefordert wird die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungserklärung unter Anwendung des Hamburger Brauchs und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450,00 €.
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Rechtsanwalt René Euskirchen