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Trennung oder Scheidung ist ein schwerer Schritt und v.a. eine Lebenskrise für die Kinder.  Man kann als Elternteil Kindern helfen, die Krise von Trennung oder Scheidung besser zu meistern:

– Geben Sie Ihren Kindern Informationen und lassen Sie deren Fragen zu. Das große Unbekannte ist meist schwieriger zu bewältigen, als das unangenehm Bekannte.

– Kinder denken -aus unserer Sicht- oft irrational nämlich, dass sie schuld an der Trennung seien. Sprechen Sie dies ggf. selber an und nehmen sie diese Last nach Möglichkeit so schnell wie möglich ab.  Informieren über den status quo gemeinsam, wenn möglich. Aber nicht spontan- überlegen Sie vorher gut, was und wie Sie sagen wollen.

– Kein  Übergehen der Kinderfragen;

– Achten Sie respektvoll darauf, ob Ihr Kind sich dauerhaft zurückzieht oder isoliert. Wenn es keine Trauer zeigt – seien Sie kritisch.

-Wichtig!  Nähren Sie keine falschen Hoffnungen, dass Vater und Mutter wieder zusammen kommen

– Und, zeigen Sie sich als verlässlichen Partner für Ihr Kind;

In der Regel kann keine Scheidung nur über emails (online) abgewickelt werden. Eine Anhörung vor dem Gericht  ist in aller Regel notwendig (FamFG). (Bild: Fotolia)

Die sog.“Scheidung online“ ändert zunächst auch grundsätzlich nichts am Streitwert und den damit verbundenen Kosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ggf. nur ein Anwalt tätig werden, welcher die Antragstellerseite vertritt. Ein zweiter Anwalt für den anderen Ehegatten ist regelmäßig nicht notwendig. Es können somit in jedem Fall die Anwaltskosten für einen zweiten Vertreter `gespart` werden, unabhängig von der Begrifflichkeit „online“, welche in dem Zusammenhang des öfteren mit der (kostengünstigen) Beauftragung eines Anwalts in Verbindung gebracht wird. Für bestimmte Fälle ist ausnahmsweise auch bei einvernehmlichen Scheidungen ein zweiter Anwalt erforderlich, z.B. wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden soll. Auch hieran kann eine sog. „online scheidung“ regelmäßig nichts ändern.

Die Scheidung online oder scheidung „to go“ ist damit eine Begrifflichkeit, die zu Verwirrungen führen kann. Eine persönliche Beratung vor Ort jedenfalls wird regelmäßig zu empfehlen sein.

RA Sagsöz, Fachanwalt f FamR