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Eine Ehescheidung bringt Kosten mit sich. Die Anwalts- und Gerichtskosten können ( Finanzgericht Düsseldorf, AZ: 10 K 2392/12E) in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. In dem vom Finanzgericht entschiedenen Fall hatte der nunmehr geschiedene Ehepartner erhebliche Kosten aufgewandt. Die Kosten betrafen nicht nur die eigentliche Ehesache, sondern auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt.

WICHTIG! Mit der Entscheidung stellt sich das Finanzgericht zugleich gegen einen sogenannten Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 20.12.2011 (Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 20.12.2011, Bundessteuerblatt I 2011, 1286). Danach lässt die Finanzverwaltung bei Ehescheidungen einen vollständigen Abzug der Zivilprozesskosten eigentlich nicht zu.

RA Sagsöz, Dezernat Familienrecht

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